Mit Ihrer Bewerbung zum BBA Artist Prize stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu:
1. Teilnahmeberechtigung
1.1. Bewerber müssen lebende Künstler im Alter von 18 Jahren oder älter sein.
1.2. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Thema, Ausbildung oder Nationalität.
1.3. Familienmitglieder von Jurymitgliedern, Mitarbeitern der Galerie oder Künstlern/Fotografen, die bereits von der BBA Gallery vertreten werden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.4. Bewerber dürfen keine exklusive Vertretung durch eine Galerie haben. Nicht-exklusive Verträge sind jedoch erlaubt.
1.5. Bewerber müssen der alleinige Schöpfer und Eigentümer der eingereichten Werke sein und alle Urheber- und geistigen Eigentumsrechte besitzen. Sie stellen BBA und die Sponsoren von Ansprüchen Dritter frei.
1.6. Die eingereichten Bilder müssen das Kunstwerk originalgetreu wiedergeben. Maße und Format müssen mit den für eine Ausstellung zur Verfügung stehenden übereinstimmen.
2. Bewerbungsprozess
2.1. Die Teilnahmegebühren sind auf der BBA-Website festgelegt, sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.
2.2. Rechnungen werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt.
2.3. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen werden nach der Frist nicht mehr angenommen.
2.4. Bewerbungsschluss: 24. November 2025, Mitternacht (CET).
3. Auswahl und Kuration
3.1. BBA behält sich das Recht vor, Werke abzulehnen, die als ungeeignet für die Ausstellung erachtet werden.
3.2. Alle Kunstwerke müssen versandfertig sein und gemäß den kuratorischen Entscheidungen pünktlich eintreffen.
3.3. Die endgültige Kuration erfolgt durch die BBA Gallery. Das Präsentationsformat (z.B. digitale Anzeige oder physischer Ausstellungsplatz) wird mit den Finalisten abgestimmt.
3.4. Künstler müssen einen einheitlichen Verkaufspreis für ihre Werke beibehalten, unabhängig vom Ort oder Vertriebskanal.
3.5. Die Produktionskosten (einschließlich Rahmung und Versand) liegen in der Verantwortung des Künstlers.
3.6. Das Kunstwerk ist nur während der Ausstellung durch BBA versichert. Die Transportversicherung liegt in der Verantwortung des Künstlers.
3.7. Die Entscheidungen der Jury und der Galerie sind endgültig.
4. Verpflichtungen bei Auswahl
4.1. Ausgewählte Künstler müssen die erforderlichen Formulare ausfüllen und zurücksenden, den Versand arrangieren und die Werke innerhalb der von BBA festgelegten Fristen abholen.
4.2. Die Verpackung nach der Ausstellung wird von BBA übernommen, falls der Künstler nicht anwesend sein kann. Die Versandkosten zum und vom Ausstellungsort trägt der Künstler.
4.3. Künstler müssen sicherstellen, dass sie aktuelle Kontaktdaten angeben und damit einverstanden sind, vor und während der Ausstellung kontaktiert zu werden.
4.4. Künstler sollten sich bemühen, an den Eröffnungsveranstaltungen teilzunehmen.
4.5. Die in die engere Wahl gezogenen Künstler müssen eine Teilnahmevereinbarung für die Ausstellung unterzeichnen, um am BBA Artist Prize 2026 in der BBA Gallery teilzunehmen.
4.6. Die Preisträger erhalten separate Verträge: a) Gewinner einer Einzelausstellung erhalten einen Vertrag für eine Einzelausstellung. b) Gewinner eines Artsy-Profils erhalten einen 12-monatigen Kommissionsvertrag.
4.7. Das Preisgeld wird nach der Ausstellung in Rechnung gestellt. Die Gewinner des Ersten Preises können 50 % sofort und 50 % später für die Produktionskosten der Einzelausstellung in Rechnung stellen.
5. Verkauf und Provision
5.1. BBA kümmert sich um alle Verkäufe. Künstler erhalten 50 % des Gesamtverkaufspreises, sobald die Zahlung eingegangen ist.
5.2. BBA behält eine Galerieprovision von 50 %.
5.3. Rabatte werden zwischen BBA und dem Künstler zu gleichen Teilen aufgeteilt.
6. Bildnutzung und Rechte
6.1. Die Künstler behalten das volle Urheberrecht.
6.2. Mit der Einreichung von Werken erteilen Künstler BBA und den Partnern des Preises eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Bilder für Werbezwecke (online, Print, bezahlt und organisch).
6.3. Wenn möglich, wird BBA den Namen oder das Social-Media-Konto des Künstlers angeben.
6.4. Die Künstler sind für den Schutz ihrer Werke vor Missbrauch verantwortlich. BBA haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Dritte.
6.5. Bilder und Fotografien, die während der Eröffnungen und Ausstellungen gemacht werden, dürfen von BBA und den Partnern für aktuelle und zukünftige Werbezwecke verwendet werden.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1. Die E-Mail-Daten der Bewerber dürfen von BBA und den Sponsoren für zukünftige Updates, Neuigkeiten und Gelegenheiten verwendet werden.
7.2. BBA behält sich das Recht vor, Preise, Jurymitglieder oder Bedingungen vor Abschluss des Preises zu ändern oder zu modifizieren und die Bewerber entsprechend zu benachrichtigen.
7.3. BBA unterliegt in allen Steuer- und Rechtsangelegenheiten deutschem Recht.
7.4. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Disqualifikation führen.