Teilnahmebedingungen
BBA Photography Prize 2025
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1. Der Bewerber muss alle Aspekte dieser Seite lesen und zustimmen.
2. Der Bewerber muss über 18 Jahre alt sein, um am Wettbewerb teilnehmen zu können
3. Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf Alter, Ausbildung oder Nationalität.
4. Der /die KünstlerIn / FotografIn darf nicht exklusiv von einer anderen Galerie vertreten sein, kann jedoch nicht-exklusive Verträge haben.
5. Der / die KünstlerIn / FotografIn muss der Urheber sein und die eingereichten Arbeiten selbst kreiert haben.
6. Der Künstler muss alle moralischen und geistigen Eigentumsrechte besitzen. Der Künstler ist verantwortlich für alle Ansprüche Dritter und stellt BBA und seinen Sponsoren frei in Bezug auf alle Lizenzgebühren, Gebühren und sonstigen Gelder, die einer Person oder Organisation aufgrund Ihrer Verletzung eines der Rechte geschuldet werden. BBA behält sich das Recht vor, Beiträge zu disqualifizieren, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen.
7. Das eingereichte Bild muss die fotografische Arbeit genau wiedergeben. Angaben in der Bewerbung zur Größe , Editionen etc. müssen mit den Ausstellungsexemplare übereinstimmen. Bitte nur die Ausstellungsoptionen angeben.
8. Wir empfehlen den KünstlerInnen, eine Versicherung abzuschließen, um das Kunstwerk während des Transports zu versichern. Das Kunstwerk ist nur während der Ausstellung von BBA versichert.
9. Die Anmeldegebühr für die Einreichungen wird auf der Website festgelegt und ist nicht erstattungsfähig
10. Nach Zahlungseingang erhältst du via email eine Rechnung über die Gebühr.
11. BBA behält sich das Recht vor, Bewerbungen von Arbeiten, die für die Ausstellung als ungeeignet erachtet werden, nach eigenem Ermessen abzulehnen, sei es explizit oder gegenläufig
12. Die Kuration erfolgt durch die BBA Gallery. Das Produktions- und Präsentationsformat wird zwischen den KuratorInnen und dem KünstlerInnen vereinbart. Der / die KünstlerIn stimmt den auf der BBA-Website aufgeführten Präsentationsoptionen zu. ( zB. Digitaldisplay oder Ausstellungsort)
13. Der/die KünstlerIn bestätigt, dass alle Kunstwerke bis zum Ende des Open Calls bereit und verfügbar sind. Er/Sie muss bereit sein, gemäß der kuratorischen Entscheidung die Arbeiten zu senden und versichert, dass diese pünktlich ankommen.
14. Produktionskosten der Kunstwerke inkl. Rahmen und Versand müssen von den KünstlerInnen übernommen werden.
15. Alle eingereichten Arbeiten müssen während der gesamten Ausstellung und 3 Monate danach über die BBA-Galerie exklusiv zum Verkauf angeboten werden. ( Bei Editionen müssen die Nummern dazu geschrieben werden ) Wir bitten um Exklusivität während dieses Zeitraums, dh. das Kunstwerk kann nur über die BBA verkauft werden. Nach dieser Zeit gehen das Kunstwerk und das Verkaufsrecht an den KünstlerIn.
16. Innerhalb des Verkaufs nimmt BBA die Zahlung vom Käufer des Kunstwerks entgegen und bezahlt den Künstler nach Zahlungseingang abzüglich 50% Provision auf den Gesamtverkaufspreis. Die Galerie erhält 50% Provision des Verkaufspreises, 50% gehen an den die KünstlerIn
17. Wir respektieren deine Rechte und beanspruchen kein Urheberrecht für eingereichte Fotos. Der/die KünstlerIn behält das volle Urheberrecht. Durch das Einreichen von Kunstwerken erteilst du BBA und Partnern die Erlaubnis, die Bilder als Werbematerial einschließlich der Sozial-Media-Plattformen für dieses aktuelle und zukünftige Projekt zu verwenden. Indem Sie Ihre Kunstwerke hochladen, erklären Sie hiermit Ihr Einverständnis, dass die BBA Gallery und Partner des Fotopreises die Bilder zur Förderung in sozialen Medien über organische und bezahlte Werbung sowie in gedruckten Werbematerialien wie Flyern und Postern nutzen können.
18. Du erkennst deine Verantwortung für den Schutz deines Beitrags vor Missbrauch durch Dritte an, beispielsweise durch die Einbettung von Metadaten. BBA (und seine Partner) können keine Verantwortung übernehmen und haften nicht für den Missbrauch deiner Arbeit durch Dritte.
19. Der/die KünstlerIn gibt die Erlaubnis, dass Bilder / Fotos von und während der Eröffnung und der Ausstellung für die aktuelle und zukünftige Werbung durch die Galerie und unsere Partner verwendet werden dürfen.
20. Der/die KünstlerIn gewährt BBA hiermit eine nicht exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz für jeden Eintrag auf der ganzen Welt in allen Medien für die oben beschriebenen Zwecke.
21. Der/die AntragstellerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine E-Mail-Daten von der BBA und ihren Sponsoren verwendet werden, um sie über zukünftige Gelegenheiten, Aktualisierungen und Neuigkeiten zu informieren.
22. BBA behält sich das Recht vor, den Preis oder die Jurymitglieder jederzeit vor dem Ende des Preises zu ändern oder zu modifizieren, informiert jedoch alle TeilnehmerInnen.
23. Der/die KünstlerIn stimmt der endgültigen Entscheidung der Jury und der BBA-Galerie zu. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
24. Wir bitten, den/die KünstlerIn und AntragstellerIn, den Transport des Kunstwerks zu arrangieren, falls sie für die Ausstellung ausgewählt werden. Sie müssen das Kunstwerk innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsschluss abholen oder eine Rücksendung veranlassen. Wir werden das Kunstwerk nach der Ausstellung zur Abholung oder Veröffentlichung einpacken. Die Kosten sind vom KünstlerIn zu tragen.
25. Durch die Teilnahme an der offenen Ausschreibung erklären sich KünstlerInnen, die in die engere Wahl kommen, damit einverstanden, jederzeit vor und während der Ausstellung kontaktiert zu werden. Bitte stelle sicher, dass du uns die richtigen E-Mail-Adressen und Telefonnummern mitteilst und uns benachrichtigst, falls sich diese ändern.
26. Der/die KünstlerIn erklärt sich bereit, sein/Ihr Bestes zu geben, um bei der Eröffnungsveranstaltung anwesend zu sein.
27. KünstlerInnen, die in die engere Wahl kommen, müssen die Teilnahmevereinbarung sorgfältig lesen und der Vereinbarung über die Teilnahme an der Ausstellung zustimmen, in der ihre Verpflichtungen zur Auswahl / Ausstellung und Förderung aufgeführt sind. (nach Nominierung zu versenden)
28. Der Gewinner erhält einen zweiten Vertrag für die Einzelausstellungen
29. BBA kann keine Einsendungen ohne korrekte Einreichung oder nach Ablauf der Frist annehmen
30. Einsendeschluss ist der 10. Februar / Mitternacht 2025
32. Verwandte der JurymitgliederInnen, GaleristenInnen oder KünstlerInnen, die bereits mit der BBA Gallery eingebunden bzw repräsentiert werden können sich nicht bewerben.